Institutionelles Schutzkonzept

Vorwort 

„So viel Nähe wie möglich und so viel Distanz wie nötig!“ Diese Aussage klingt zunächst widersprüchlich. Im Zusammenhang mit den Themen der Grenzverletzung und der sexualisierten Gewalt hat das Verhältnis zwischen Nähe und Distanz im Umgang miteinander jedoch eine wesentliche Bedeutung. 

Nähe ermöglicht Vertrauen und ist somit eine Voraussetzung dafür, dass Menschen sich einander anvertrauen können. Nähe und Vertrauen sind wichtige Aspekte, die es erst ermöglichen, Beziehungen aufzubauen. Sie können helfen, Empathie für das Gegenüber zu entwickeln, stellen aber auch ein Wagnis dar. Denn wer sich öffnet, zeigt auch seine Verletzlichkeit. Das kann zum Nährboden für Grenzüberschreitungen und Ãœbergriffe werden. 

Distanz ermöglicht Respekt gegenüber anderen, denn wer Distanz wahrt, respektiert sein Gegenüber. So werden Grenzen nicht überschritten und der persönliche Wohlfühlbereich wird nicht verletzt. Das bildet Vertrauen, weil die Person in ihrer Gesamtheit wahrgenommen wird. Das Schwierige dabei ist, dass jeder Mensch Nähe und Distanz sehr unterschiedlich empfindet. So kann die Nähe, die ich empfinde, dem anderen peinlich sein und zudringlich vorkommen oder die Distanz, die der andere mir gegenüber einnimmt, als schmerzhaft und verletzend erfahren werden. 

Das macht es nötig, dass jeder, der mit anderen Menschen in Kontakt tritt, sich immer wieder selbst überprüft und sensibilisiert. Nur wenn wir mit offenen Augen und offenem Herzen schauen, können wir die Signale der Menschen erkennen, die sich uns anvertrauen. So können wir Grenzverletzungen vermeiden und Räume schaffen, in denen sich Schutzbefohlene sicher fühlen. 

Wir wollen Kindern und Jugendlichen einen Raum bieten, in dem sie sich frei von jeder Angst entwickeln können. Wir achten in besonderer Weise das Recht jedes Menschen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Mit diesem Schutzkonzept geben wir eine Struktur vor, mit der wir ein gutes Miteinander schaffen und das Risiko von Grenzverletzungen und Übergriffen vermindern wollen. Uns ist bewusst, dass das nicht durch Einzelmaßnahmen erreicht werden kann. Nur ein gelebtes Schutzkonzept ermöglicht eine Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt mit dem Ziel einer Kultur der Achtsamkeit.

Das hier vorgelegte Schutzkonzept, das jede Pfarrei erstellen muss, wurde durch einen aus den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates bestehenden Arbeitskreis in den letzten zwei Jahren erarbeitet. In einer Pfarrgemeinderatsitzung (14.10.2021) wurde die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes besprochen. Dieses IS-Konzept wurde vom Pfarrgemeinderat bei der Sitzung 14. Dezember 2022 beschlossen.

Was ist das institutionelle schutzkonzept?

Das Institutionelle Schutzkonzept ist ein neues Instrument der Präventionsarbeit, dessen Etablierung durch die Deutsche Bischofskonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs als Auftrag an die deutschen Diözesen und von diesen an die Pfarrgemeinden vor Ort ergangen ist. 

Welche Ziele verfolgt es?

Sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene schaffen.

Wie?

Mit einem ganzheitlichen, systemorientierten Ansatz der Prävention vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch, der die gebündelten Bemühungen eines Trägers zu diesem Thema aufzeigt und miteinander in Beziehung setzt.